Unsere Kontomodelle
4,95 € im Monat
VR-Konto Classic
ic_ablage_96Sie bestimmen, welche Leistungen Sie brauchen.
9,00 € im Monat
VR-Konto Komfort
ic_ablage_96Mit unserem VR-Konto Komfort sind Sie voll digital unterwegs.
0,00 €
VR-Konto Primax und VR-Konto Future
ic_ablage_96Auf geht’s in die finanzielle Selbstständigkeit.
Das ist bei jedem Konto dabei
Bargeld abheben
Kontoauszüge abrufen
VR Banking App
OnlineBanking
Kontaktlos bezahlen
Girokonto-Vergleich
VR-Konto Classic | VR-Konto Komfort | VR-Konto Primax | VR-Konto Future | |
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Monatliche Kontoführungsgebühr | 4,95 € | 9,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Vorteile für Sie | ||||
Kostenlos an rund 14.300 Geldautomaten bundesweit Geld abheben | ||||
OnlineBanking und VR Banking App | ||||
Kontoauszüge auch auf Papier bekommen | ||||
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | ||||
girocard (Debitkarte) inklusive | 6,90 € | 6,90 € | 6,90 € | |
Beleghafte Buchungen | ||||
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Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
VR-Konto Classic | VR-Konto Komfort | |
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Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) | Variabler Sollzinssatz 12,49 % p.a. | Variabler Sollzinssatz 12,49 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) | Variabler Sollzinssatz 17,49 % p.a. | Variabler Sollzinssatz 17,49 % p.a. |
Zinsbelastungsperiode | vierteljährlich | vierteljährlich |
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der Raiffeisenbank Hirschau eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.