In der Ansparphase sind alle erzielten Erträge aus den Investmentfonds und renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROK) steuerfrei, denn eine Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung. Sie können auch Ihre Anlagestrategie ändern, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt.
Wenn der Vertrag 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte der Kapitalauszahlung versteuert werden. Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente muss nur der verhältnismäßig geringe Ertragsanteil versteuert werden. Hierbei gilt: Je höher das Renteneintrittsalter, desto geringer der Ertragsanteil. Ein Beispiel: Mit einem Renteneintrittsalter von 63 liegt der Ertragsanteil bei 20 Prozent.
Außerdem gibt es hohe Schenkungssteuer-Freibeträge für nahe Verwandte. Diese können bei der Übertragung des Vertrags auf das volljährige Kind genutzt werden.